Frieden und .., Frieden und ..,

Zum Frieden 2015 im April

Zur Situation des Menschenrechts

In diesen Tagen hat die Deutsche Bundesregierung den Vorsitz in der Menschenrechtskommission der UN übernommen. Anlässlich darum die wichtigsten Inhalte und die gemeinsam erklärte Präambel, auf welche sich mittlerweile die unterzeichneten Weltstaaten und fast alle Menschen in den Ländern auf ihre Rechte berufen können. Es gibt in den einzelnen Staaten sehr viele differenzierte Auffassungen und verbreitet weitläufige Missverständnisse über die allgemeinen Menschenrechte, daher ist hier die allgemeine Erklärung in der Resolution zu lesen:

Die Menschenrechte der Carta der Vereinten Nationen

Und nun voran und zur Welt der Gegenwart, in der die Menschen begonnen haben dahin gehend zu wirken, und ein inhaltliches Recht für alle Menschen einzufordern. Wenngleich es auch noch lange und Jahrhunderte dauern wird, dieses Verständnis um den aufrechten Gang des Menschen, der irgendwann die Menschheit in den Höhen erschliessen wird, in den einheitlichen Inhalten überall zu bewahrheiten.

Darin gab es die beachteten Demonstrationen in den Städten Antalya, Ankara und Istanbul, in denen provokativ die türkischen Männer plötzlich zu ihren Hosen mit Miniröcken bekleidet durch die Straßen gingen. Und sie damit auf die wenig wirkliche entsprechende Rechtslage der Frauen im eigenen Land zeigten, in dem die Situation des persönlichen Widerspruchs der Mädchen und Frauen zu ihren Vätern und Ehemännern oft mit deren gewaltsamen Tod endete. Starben durch in der Öffentlichkeit begangene Morde 281 Frauen in den letzten Jahren, deren richterliche Untersuchungen entweder langwierig verschleppt werden oder diese Taten kaum im Sinne der begangenen Tat bestraft werden.

Neben anderen Vorkommnissen wurde darum zuletzt im internationalen Menschenrecht der Strafenkatalog ergänzt.
Zu Straftaten zählen, sofern sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung stattfinden, unter anderem:

> Menschenhandel, insbesondere mit Frauen oder Kindern,
> die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung einer Person,
> die Nötigung zur Prostitution,
> die Beraubung der Fortpflanzungsfähigkeit
> und das Gefangenhalten einer schwangeren Frau
in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen.
Darüber hinaus und im Völkerrecht der in solchen Ländern abgelegenen Volksgruppen ist zu bedenken, macht sich nach dem Völkerstrafgesetzbuch derjenige wegen Völkermordes strafbar, der in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern will oder ein Kind der Gruppe und von den Eltern gewaltsam in eine andere Gruppe überführt.

Da es in der Tat sowie den Taten der häufigsten Gewalt um den häuslichen Raum der Lebensgemeinschaft geht, in dem man bis dahin in der Ehe gemeinsam und zusammenlebte, gilt in der Gesetzgebung der Bundesrepublik:
Gleich, wer die Gewalt aus solchen Gründen der ethnischen Ansicht verübt hat, also der Täter oder die Täterin muß aus dieser Gemeinschaft entfernt werden und gehen. Die Wohnung bleibt den Opfern überlassen.
Kernstück des Gewaltschutzgesetzes zugunsten der Opfer ist diese Regelung zur Wohnungsüberlassung. Führten die Täter/Täterin und die Opfer einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt, so kann die verletzte Person die Wohnung zumindest für eine gewisse Zeit allein nutzen, auch wenn sie z. B. gar keinen Mietvertrag hat. Dies betrifft vor allem Frauen mit ihren Kindern.

Des Weiteren ist der Mord an einem oppositionellen Politiker geschehen. Boris Nemzow der russische Sprecher der Opposition starb im Vormonat in Moskau in der Öffentlichkeit durch den begangenen Mord und vier Schüsse, die aus einem Fahrzeug auf ihn abgefeuert wurden.
Er war ein Mann der Opposition, der eine glänzende Karriere als Vizepräsident der einstigen Sowjetunion absolviert hatte und der eine kritische Grundhaltung vertrat, wie sie eigentlich jeder Politiker über sich selbst und seine Wirksamkeit der herrschenden Macht haben sollte.

Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum zweiten Male verurteilt wird Italiens Justiz ermahnt. Es hat dort viele Inhaftierungen und zu wenige Zellen für die Insassen der Gefängnisse. Bis es überhaupt zu einem Prozess und zu den Verurteilungen kommt vergeht zu viel Zeit, und vergehen bisweilen viele Monate unschuldige Inhaftierung der Menschen darin.

Es gab ergänzend ein Urteil zum Streikrecht des beamteten Wesens in der Bundesrepublik. Demnach sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich, also auch die Beamten in der Person für sich verantwortlich. Und gibt es darum ein europäisches Streikrecht für alle Menschen, um ihre Forderungen in den Konventionen der gemeinsamen europäischen Menschenrechte durchzusetzen. Dieses persönliche Recht ist aber im Widerspruch zum deutschen Gesetz des Streikverbotes für die Beamten des Staates zu verstehen. Beamte haben keine Sonderrechte üblicher Arbeitnehmer, sondern bleiben sie weisungsgebunden verpflichtet.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Tagen seine Ansichten überdacht und ein vorangegangenes pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in Deutschland annulliert. Solche Regelungen seien mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar, entschieden die Richter in Karlsruhe für die beamtete Lehrerschaft ebenso wie für die Angestellten im öffentlichen Dienst. Es wurde und wird dieses Recht in den Ländern unterschiedlich diskutiert.

Es waren aber in Europa auch die schönsten Dinge des Lebens zu regeln. In amtlichen Eheschließungen und in der Gleichstellung von Minderheiten: Vorbehaltlich des ordre public (Artikel 6 EGBGB) richten sich die Voraussetzungen für die Eheschließung für jeden Verlobten vor der Heirat nach dem Recht des Staates dem er angehört; bei einer Eheschließung in Deutschland sind grundsätzlich die Formvorschriften zu wahren (Artikel 13 Absatz 1, 3 EGBGB).
Wenn die Verlobten - der hier im Beispiel geschiedene Franzose Henri Dupont und die ledige Belgierin Jeannine Dex - in Aachen heiraten wollen, so entscheiden ihre beiden Heimatrechte darüber, ob sie das können. Das belgische Recht im Beispiel bestimmt also unter anderem, ob die Verlobte das notwendige Heiratsalter erreicht hat, und das französische Recht, ob die deutsche Ehescheidung von Herrn Dupont anerkannt wird und daher seine frühere Ehe der neuen Ehe mit Jeannine Dex entgegensteht oder nicht.

Heftig diskutiert in der katholischen Mehrheit in Frankreich gab es eine erste standesamtliche Ehe homosexueller Paare in Frankreich und in Montpellier. Mit 331 zu 225 Stimmen verabschiedeten die französischen Abgeordneten in Paris ein Gesetz zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren, darin enthalten ist ein Adoptionsrecht für eigene leibliche und angenommene, fremde Kinder.
Anschliessend bestätigte der französische Verfassungsrat dieses Gesetz als verbindlich und verfassungskonform. Das erklärte Menschenrecht schliesst die sexuelle Orientierung des einzelnen Menschen ganz bewußt als zwanglos mit ein.
Gegensätzlich wurde wenige Wochen zuvor in Russland die Versammlungsfreiheit für homosexuelle Männer und Frauen jeglicher Richtung in den lokalen Einrichtungen, den Cafés und Gaststätten, in den öffentlichen Räumen die in Europa zum Anteil medizinisch betreut werden, aufgehoben. Es dürfen sich in ihrer sexuellen Natur erklärende Homosexuelle keinen Führerschein behalten und sie dürfen z. B. kein selbstständiges Taxi-Unternehmen und keine öffentliche frequentierte Gastronomie betreiben. Leider kam es seitdem zu Pogromen und körperlichen Gewalttaten.

Nach ersten Hilfestellungen und aktiven Lernentwicklungen zur weiteren persönlichen Entwicklung ist die Inklusion in Deutschland ein tätiges Arbeitsfeld, und ist eine Rechtslage entstanden, die zu einer Gleichstellung der Behinderung mit den übrigen Menschen in ihren Rechten verhelfen soll. Sollen die einstigen und sogenannten geistigen und körperlichen Behinderungen von Menschen mit ihrer persönlichen Entwicklung nicht mehr amtlich in den Daten erfasst werden und dadurch eine etwaige Diskriminierung Nachteile bewirken können.

Langsam nur und allmählich verwirklicht sich in der Praxis zum Alltag die Philosophie der Menschenwürde. Wenngleich in den Konflikten immer wieder angemahnt. Dennoch besteht für viele Opfer der Gewalt der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für Kriegsverbrechen nur die symbolische Rechtsprechung.
Die internationalen Großmächte der Welt können sich immer noch nicht wirklich mit der internationalen Rechtsprechung einverständig erklären und damit auch für sich selbst akzeptieren. Darum sollen bis 2017 alle Verfahren in dem Kriegsverbrechertribunal um die Menschenrechtsverletzungen des einstigen Jugoslawien abschliessend in erster Instanz durchzuführen sein.
Sind die Menschen in den früheren jugoslawischen Republiken aber so weit, dass sie erkennen können, warum sie Opfer des Krieges sind und wer die Täter waren?
Wie lange wird es noch dauern, bis verurteilte Kriegsverbrecher in ihrer Heimat nicht mehr als Helden angesehen werden, denn eine wirkliche Versöhnung hat dort noch längst nicht überall stattgefunden? Und ohne Gerechtigkeit, das betonen die Mitarbeiter der internationalen Tribunale, gebe es keinen Frieden und auch keine Versöhnung.
Wobei in den betroffenen Ländern die internationale Justiz allerdings nur die Grundlage liefern kann, in dem sie als ersten Schritt Gerechtigkeit schafft. Den weiteren Weg des Friedens müssen andere Beteiligte gehen, und über Generationen hinweg darin wirken: Die Politiker, Wissenschaftler, die Medien und Mahner, die Vertreter der Religionsgemeinschaften.

Wie jedes Jahr zu allem Weltgeschehen wurde von Amnesty International der diesjährige Bericht der Beobachtungen und Vorhaltungen zum Menschenrecht auf eine faire Verurteilung vorgelegt. Seit 1961 beobachtet die Organisation kontinuierlich die Verletzungen des Menschenrechts und dokumentiert sie. Demnach haben die angeordneten Todesstrafen im Jahre 2014 wieder im Ländervergleich zugenommen. Diese Daten wurden bekannt gemacht:
In 62 von 160 Staaten werden Gefangene ohne Prozesse festgehalten. In 93 von 160 Ländern gab es Scheinurteile. In 131 Ländern wurden Inhaftierte gefoltert. In 119 von 160 Ländern wurde die Meinungs- und Pressefreiheit willkürlich von Staatswegen verletzt.

Die mit allen Ereignissen in der weiten Welt verlangte Menschenwürde ist keine neuerliche Erfindung. Sie ist ein Zustand der sich in den Religionen finden läßt, und ist sie zugleich wie zumeist betont wird mit den Widersprüchen zur herrschenden Gewalt in den Revolutionen des Menschen erneut im mißhandelten Volk gefordert zum derzeitigen Begriff weltweit geworden.
Die Menschenwürde ist ebenso gefordert sowie sie stets wieder verachtet wurde. Historisch betrachtet in den Religionen des zunächst über alle Höhen erhabenen und dann wiederum in den Niederungen der Verachtung für unwert erklärten Daseins des Menschen auf Erden. In den Nachwirkungen der entstandenen Ideologien zur seelenlosen Masse reduziert.

Heute wird die Menschenwürde im Menschenrecht in den Maximen beschrieben, die in der Realität oft nur in den Minoritäten rechtlich wirksam sind. Dennoch ist die Menschenwürde unveräußerlich jedem zu eigen und der persönliche Stolz in der Selbstachtung eines jeden Menschen auf Erden. Sie erklärt ihren individuellen Lebenssinn einem jeden Menschen zu leben wie er darum bestrebt ist. Und darf dabei auch der Märtyrer gedacht werden, die zwar in solcher Selbstachtung ihren Tod fanden, sie aber auch zu ihrem Leben einer angenommenen Würde der Menschen mit ihnen gerecht werden wollten.

A.H.S.



Urteil und Rechtsprechung



Tribunal_Internacional_de_Justicia_-_International_Court_of_Justice


International_Criminal_Court