Frieden und .., Frieden und ..,

Zum Frieden 2012 im Juni

Das Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz

Ein neues verabschiedetes Bundesgesetz, welches die letztliche Versorgung der Kriegsteilnehmer, nach ihren im Einsatz erhaltenen Schäden an Leib und Seele, aber auch derjenigen Menschen im vorzeitigen Ruhestand im Hinterland der Streitkräfte regeln soll. Zu denen in der Vergangenheit des Militärs auch der passive Krieg der vergangenen Jahrzehnte im noch geteilten Deutschland gerechnet wird.
Aber was für ein Wort. So genau und präzise, und ohne Windung soll es einen zerstörten menschlichen Zustand beschreiben und zugleich seine angeordnete Abhilfe erklären. Es ist ebenso exakt wie ein Befehl zu verstehen oder eine Order, ein Kommando und Briefing, ein angeordneter umschriebener Auftrag und ein Mandat.
Doch welche Anfragesachbearbeitung der Richtlinien waren dazu erst zuvorkommend, vorhergehend und schließlich aus der Sachlage nach ergangenem Zustand erforderlich, welche Weisungen, Verfahrensvorgaben und gerichtliche Urteile ergingen zuvor, um solch ein Gesetz schmieden zu können?
In einem verketteten, sachlichen Tonlaut von vier Folgewörtern, die nach und nach gelesen anscheinend etwas Unvermeidliches beschreiben. In berichteten Folgerungen zumeist einhergehend mit einer anberaumten Gewalttat, dem Kampfeinsatz mit der Zerstörung von Leib und Leben und dem möglichen Tod, der bekanntermaßen in seinen jeweiligen Definitionen keinen Widerspruch duldet.
Zugleich in dem anderen Wort des Krieges, dem hierzu zivilen Satz der Wörter, der seine erheblichen Vorbedenken zum Einsatz äußerte, der seine Vorbehalte in der Versorgung hatte und zögerlich sich erst zur erklärten Verbesserung beraten muß. Der vor allen ergangenen Gesetzen sehr oft auch in sich mit allen Bedenken widersprüchlich ist.

Welch ein zumeist nur vages Glück wir doch damit konkret erlangt haben, und sprachlich zum Einverständnis für uns Bürger des Staates beschreiben zu wissen. Wenn wir diese beiden Vorgänge für sich als wörtliche Sprache, als Terminologie auch in den zuständigen Institutionen, den beratenden Funktionen, und gesetzgebenden Instanzen des Volkes auseinanderhalten können. Denn es gab eine Zeit da waren solche Begriffe der militärischen Sprache auch allgegenwärtige Wortlaute des üblichen und zivilen Lebens.
Schließlich war ein einst herzogliches Preussen ein militärisch hochauferrichtetes Staatsgebilde. Königreich zwar und in kaiserlichen Erhöhungen auch dem tiefen Fall preisgegeben. In fast allen wichtigen Funktionen der öffentlichen Bürokratien aber stets den Bevölkerungen selbstverständlich. Da wurde selbstverständlich ebenso in den Kinderspielen in allen Landen salutiert, präsentiert und ... exekutiert.
Des späteren, nach glücklosen Kaiserglamouren gab es den Gehorsam, den Widerstand und die Fahnenflucht. Gab es in der Sprache aber über die Jahrhunderte hinweg immer auch die Courage, die Ehre im Leib und ... den Heldentod.

Wenngleich dieser nicht jedem gelang, dann doch mindestens Entschädigung für die verlorenen Glieder und ... die Krücken und Torsorutschen mit ledernen Fausthandschuhen zum Bettelbrot. Und für den verlorenen Verstand die geschlossenen Anstalten in der Psychiatrie.
Erst in unseren Jahren gibt es mit der 'PTBS' die medizinisch benannten 'Posttraumatischen Belastungsstörungen', eine innere Zerrüttung des menschlichen Gedächtnisses die einer sequenziellen gelegentlich auftretenden Schizophrenie in stets wiederkehrenden Erinnerungen und Bildern ähnlich ist. Erlebte Momente, Gewalttaten und kriegerische Geschehen drängen sich in den Erinnerungen immer wieder in den Alltag.
Momente der Ängste, Phobien und Erinnerungen in etlichen eingeübten konditionierten Verhaltensstörungen. Zumeist besonders auffällige Aggressionen sind zu beobachten und auch seltsame eingeübte Bewegungen und Reaktionen der weniger auffälligen Belastungen bei zurückgekehrten Soldaten vom Einsatz. Die hier in friedlichen Umgebungen die üblichen Muster des Verhaltens wieder erlernen müssen.

Eine solche Diagnose ist nach den Beurteilungen dann doch schon bereits etwas zurückgewonnene Menschlichkeit der Menschen aus den trainierten Funktionen des Soldaten, die der unmenschlichen Kriegsmaschine entgangen sind. Für die der Mann oder die Frau, die Kinder und eine Person in der Zivilbevölkerung des Krieges nur ein kleines Sandkorn im Getriebe der Konfrontation und Bedrängnis gewesen sind. Eine wiedergewonnene Menschlichkeit, die dem verletzten, am Kriegsgeschehen beteiligten und ehemaligen Soldaten wieder zugestanden sein soll.

Für Invalide war es in vergangenen Jahrhunderten, in den bedingungslosen Vorgaben zum Gefecht, in den nachträglichen Versorgungen oft besser gewesen gedacht gewesen im Kampf gefallen zu sein. Um letztlich den Gräbern des unbekannten Soldaten und neuzeitlich auf die Ehrenfriedhöfe zugewiesen zu werden. Ist ein Mann doch sehr viel öfter, wenn er denn überlebte, ein gezeichneter Bettler an den Plätzen der Städte gewesen, ein mahnendes Beispiel, der zwar mit militärischen Auszeichnungen am Leib auf einem Bein des märchenhaften Zinnsoldaten stehend, aber hilflos verstümmelt schließlich in Elend und bitterer Armut dahinstarb.
So hat ein Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz seinen Weg in die Demokratie gefunden, die von Menschen regiert wird, die in Frieden leben wollen, und dies zudem auch menschlich zu tun verstehen wollen. Wenn auch nicht ohne Vorbehalte um jeden Wortlaut des offensichtlich immer möglichen militärischen Kriegsgeschehens in den Regierungen dieser Welt, die in der Vergangenheit nicht selten Rechtfertigungen für manches erst in Aussicht gestellte und beginnende Kriegsgeschehen waren.

A.H.S.